sudabeh.blog.de – Rechtsprechung Inkassogebühren
Vorgerichtliche Inkassogebühren externer Inkassobüros werden mangels Erfolgsaussichten aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung nicht eingeklagt. Dies gilt vor allem dann wenn es sich bei dem Forderungsinhaber (Gläubiger) um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt. Die Inkassobranche versucht verständlicherweise in Ihren Mahnschreiben unter Auflistung von vermeintlich Inkassofreundlichen Gerichtsurteilen das Gegenteil zu suggerieren, um den Schuldner zur Zahlung der Inkassokosten zu „motivieren“. Jedoch sind vorgerichtliche Inkassogebühren externer Inkassobüros im Gegensatz zu Rechtsanwaltsgebühren im Verzugsfall nur sehr selten durchsetzungsfähig. Hier erfahren Sie wie sich Inkasso Gebühren einsparen lassen inkl. aktueller Rechtsprechung.
Details und Statistiken: sudabeh.blog.de
am 20. Januar 2014 um 7:25 pm Uhr
Wo Gebühren nicht gerechtfertigt sind bzw. rechtlich unzulässig, sollte alles versucht werden, um diese zu vermeiden. Inkasso selbst kann aber für die Gläubiger eine segensreiche Sache sein, bevor er sonst sein gesamtes Geld verliert.
am 30. Januar 2014 um 9:12 am Uhr
Dann sollte er aber lieber gleich zum Rechtsanwalt gehen
Anwaltsgebühren sind im Gegensatz zu Inkassokosten im Verzugsfall durchsetzungsfähig
gruß