das-baudenkmal.de – Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien

Abgelegt unter Wirtschaft & Finanzen by Redaktion am 16. Dezember 2015

das-baudenkmal.deWer sich für ein altes Gebäude interessiert, sollte im Blog von das-baudenkmal.de vorbeischauen. Denn hier gibt es zahlreiche Infos zu Investments mit denkmalgeschützten Immobilien. So besteht möglicherweise am Objekt ein öffentliches Interesse, und sollte das Objekt auf der Denkmalschutzliste stehen, muss ein Käufer zahlreiche Sanierungsarbeiten vorab genehmigen lassen. Hinzu kommen oft Bedenken, dass das Gebäude aufgrund unfachmännisch ausgeführter Maßnahmen einen Schaden erleiden könnte. Zu all diesen Punkten liefert der Blog passende Antworten.

Abschreibungen für Kapitalanleger

Häufig werden Denkmäler mit der Aussicht verkauft, Steuern zu sparen. Interessenten sollten jedoch beachten, dass eine Immobilie niemals nur deshalb gekauft werden sollte, um einen Steuerspareffekt zu erzielen. Wichtiger ist ein realer Preis des Objektes. Dennoch sind Steuereinsparungen bei Sanierung einer Denkmalschutzimmobilie möglich. Mehr aktuelle Infos gibt es im Blog. Modernisierungskosten können acht Jahre lang mit je neun und noch vier weitere Jahre mit je sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Anschaffungskosten steuermindernd abzusetzen. Die Abschreibungsmöglichkeit beläuft sich 40 Jahre lang auf 2,5 Prozent bis Baujahr 1924. Ab Baujahr 1925 verringert sich die Absetzungsmöglichkeit 50 Jahre lang auf zwei Prozent. Zu berücksichtigen ist, dass lediglich den Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht jedoch des Anteils für das Grundstück, geltend gemacht werden kann. Hat eine Denkmalimmobilie einen nur geringen Anschaffungswert bei gleichzeitig hohen Modernisierungskosten, ist dieses Gebäude wegen der hohen Abschreibungsmöglichkeiten durchaus interessant.

Abschreibung für Selbstnutzer

Wer die Denkmalimmobilie selbst nutzen möchte, kann die Sanierungskosten zehn Jahre lang jedes Jahr mit neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Betragen diese zum Beispiel 100.000,00 Euro, verringert sich das zu versteuerndes Einkommen jedes Jahr um 9.000,00 Euro. Je höher Ihr individueller Steuersatz ist, umso mehr Steuern können eingespart werden.

Grenzen der Förderungsmöglichkeiten

Allerdings können beim Kauf einer Denkmalimmobilie nicht alle Modernisierungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Steuermindernd sind nur die Sanierungen, die für Nutzung und Erhalt des Gebäudes notwendig sind. Dazu gehört der Einbau von Bad, Toilette und einer Heizung. Welche Maßnahmen in Einzelnen gefördert werden, entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde. Deren Feststellungen sind rechtsverbindlich, was bedeutet, dass das Finanzamt einem Käufer die entsprechenden Steuervergünstigungen gewähren muss. Bevor mit einer Sanierung begonnen wird, sollte zunächst die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorliegen, um in den Genuss von Steuervergünstigungen zu kommen.

Mehr Informationen: www.das-baudenkmal.de

 



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