PETER H. BRAASCH – Spezialmakler für Luftfahrtversicherungen

Abgelegt unter Wirtschaft & Finanzen by Redaktion am 31. Mai 2016

phbraasch.comWie in jedem anderen Lebensbereich gibt es auch im Bereich der Luftfahrt maßgeschneiderte Versicherungsangebote, die die speziellen Risiken, die die Luftfahrt mit sich bringt, abdecken. Ähnlich, wie bei einem Personenkraftwagen muss auch ein Luftfahrzeug zwingend haftpflichtversichert werden und wer Personen mit seinem Luftfahrzeug transportiert, muss eine Passagierhaftpflichtversicherung vorweisen können.

Spezialisten

Wer auf der Suche nach einer Versicherung für ein Luftfahrzeug ist, sollte sich an einen spezialisierten Makler wenden. Ein gutes Beispiel dafür ist der Blog von Peter H. Braasch aus Hamburg, der schwerpunktmäßig Luftfahrtversicherungen behandelt. Hier werden umfassende Informationen zu den verschiedenen Versicherungen geboten und mit wenigen Klicks kann ein Angebot angefordert werden. Auch im Schadensfall ist es ein unbedingter Vorteil mit echten Profis zusammenzuarbeiten, die mit der Materie Luftfahrt mehr als vertraut sind und die speziellen Anforderungen kennen und verstehen.

Halterhaftpflicht

Für Halter eines Luftfahrzeugs ist es verpflichtend, eine gesetzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für die Höhe der Mindestversicherungssumme wird die Höchstabflugmasse, also das maximale Startgewicht des Luftfahrzeugs herangezogen. Verursacht das Flugzeug einen Schaden, so sind mit der Haftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden gedeckt.

Auch der Abschluss einer Kaskoversicherung ist natürlich möglich. Damit kann das Flugzeug gegen Beschädigung, oder Verlust geschützt werden und Teil- oder Totalschaden sind versichert.

Luftfrachtführerhaftpflicht

Für die Beförderung von Personen ist eine separate Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Damit sind Personenschäden, aber auch Haftungen aus Verspätungen, sowie das Gepäck versichert. Die gesetzliche Pflichtversicherung kann mit einer Unfall-Versicherung erweitert werden.

Combined Single Limit

Die CSL-Deckung ist eine Kombination der beiden Pflichtversicherungen. Dabei wird, wie der Name vermuten lässt, nur ein Limit, also nur eine Deckungssumme definiert, di e im Schadensfall dort eingesetzt werden kann, wo sie benötigt wird.

Weitere Versicherungen

Neben Pflicht- und Kaskoversicherungen gibt es ein großes Angebot an spezialisierten Zusatzversicherungen. So kann beispielsweise eine eigene Versicherung gegen Schäden am Triebwerk abgeschlossen werden. Wer gewerbsmäßig Personen befördert, für den kann ein Ausfall des Flugzeugs existenzgefährdend sein. Es gibt daher eigene Ausfalls- oder Lizenzverlust-Versicherungen, die auch diese Fälle abdecken.

Fazit

Wer ein Luftfahrzeug betreibt, sollte sich von kompetenten Beratern die zahlreichen Luftfahrtversicherungen vorstellen lassen um unbeschwert abheben und entspannt und sorgenfrei landen zu können.

Mehr Informationen: www.phbraasch.com

 



Bitte JavaScript aktivieren!