Was ist eine Bonitätsprüfung?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Beachtung findet dieser Leitspruch nicht nur in der Politik sondern auch in der Wirtschaft. Um zukünftige Zahlungsausfälle abwenden zu können, werden Gläubiger aufgefordert, die Bonität ihrer Schuldner zu überprüfen. Diese Überprüfung wird nicht nur vor Geschäftsabschluss, sondern auch im Verlauf des Finanzgeschäfts durchgeführt, und betrifft sowohl die Kreditfähigkeit des Schuldners als auch seine Kreditwürdigkeit. Aus der dann festgestellten Bonität geht schließlich hervor, dass der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen einerseits erfüllen kann, andererseits diese auch erfüllen will.
Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
Unter Kreditfähigkeit ist die Erfüllung formaler und juristischer Kriterien zu verstehen, wonach der Schuldner vom Gesetz her für berechtigt befunden wird, Kreditgeschäfte abzuschließen. Dagegen ist die Überprüfung der Kreditwürdigkeit an keine formal-juristischen Kriterien gebunden. Vielmehr soll hier realistisch eingeschätzt werden, ob die wirtschaftliche Situation des Schuldners die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen wahrscheinlich macht. Hierbei wird noch zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit unterschieden.
Die persönliche und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit
Die persönliche Kreditwürdigkeit gibt darüber Auskunft, ob die natürliche oder juristische Person (der Schuldner) beruflich und fachlich für fähig gehalten werden kann, die zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen, die ihr aus einem Kredit erwachsen. Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit stellt dagegen auf den finanzwirtschaftlichen Rahmen des Schuldners ab. Hier kann beispielsweise ein Einblick in die Bilanz oder die Auftragsbücher hilfreich sein, um die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung beurteilen zu können, mit dem Ergebnis, dass auch Rückzahlungsrisiken frühzeitig erkennbar werden.
Bonitätskriterien im Einzelnen
Je nachdem ob die Bonität von natürlichen oder juristischen Personen geprüft werden soll, finden unterschiedliche Bewertungskriterien Anwendung. Soll die Bonität natürlicher Personen festgestellt werden, kommen üblicherweise Daten zum Einsatz, die beispielsweise aus einer Schufa-Auskunft, den Kontoauszügen oder der Ein-und Ausgabesituation des Betroffenen hervorgehen. Bei juristischen Personen sind die zu berücksichtigenden Kriterien naturgemäß zahlreicher und anspruchsvoller. Hier werden nicht nur interne Daten aus der Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers (Bilanz, Investitionspolitik, etc.) herangezogen, sondern auch Auskünfte anderer Institutionen, wie zum Beispiel einer Ratingagentur oder einer Wirtschaftsauskunftei. Anhand solcher Daten können Kreditinstitute eigene Ratings und Scores erstellen, die eine Beurteilung sowohl der aktuellen Lage als auch möglicher Ausfallwahrscheinlichkeiten in der Zukunft erlauben.